Methode der Fallbearbeitung
- Die unumgänglichen Schritte bei der Bearbeitung eines Rechtsfalles
- Strafrechtlicher Fall
- 1. Schritt: Erfassen des Falles
- 2. Schritt: Sammlung der für die Lösung dieses Falles in Betracht kommenden Beurteilungsgrundlagen (Gesetze, Verordnungen, Verträge usw.), ggf. auch Rechtsprechung und Literatur
- 3. Schritt: Vorbereitung der Herleitung der Fallösung (Zusammenführung des Falles und des Materials zu einem individuellen Bearbeitungsprogramm)
- 4. Schritt: Gedankliche Ableitung der Fallösung aus dem erstellten Arbeitsprogramm
- 5. Schritt: Ggf. (je nach Subsumtionsergebnis): Ergänzende Prüfungen
- 6. Schritt: Vorbereitung der Darstellung der Fallösung
- 7. Schritt: Darstellung der Fallösung
